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Bebauungspläne Bad Sülze

 

Bebauungspläne und deren Änderungen

Ein Bebauungsplan (kurz B-Plan) ist ebenfalls ein Instrument der räumlichen Planung. Er enthält die rechtsverbindlichen 

Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teils eines Gemeindegebiets und bildet damit die Grundlage für weitere 

baurechtlich erforderliche Maßnahmen. Im Bebauungsplan legt eine Stadt, bzw. Gemeinde nach Beschluss des politischen 

Gremiums in Form einer Satzung fest, welche die zulässigen und städtebaulich relevanten Nutzungen auf einem Grundstück sind und legt Grenzen in Art und Maß der baulichen Nutzung fest. Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Anders als der Flächennutzungsplan, der  eine vorbereitende Bauleitplanung bildet, umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, wie z.B. nur einen Stadtteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen. Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung bezeichnet man gemeinsam als Bauleitplanung.

 

B-Plan Nr. 1   "Scheunenviertel"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

B-Plan Nr. 2 "Gewerbegebiet an der Rostocker Chaussee"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

B-Plan Nr. 8 "Rosengarten"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

B-Plan Nr. 11 "Kurgarten"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

B-Plan Nr. 14 "Stadtrandsiedlung"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

B-Plan Nr. 16 "Solarpark Bad Sülze II"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

B-Plan Nr. 17 "Wohngebiet Am Haselbusch"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

B-Plan Nr. 18 "Solarpark Bad Sülze II"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung