Heiraten im Standesamt
Getreu dem Spruch
„Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise,
die der Mensch unternehmen kann …“
Sören Kierkegaard
könnte Ihre romantische Reise vielleicht auch im Standesamt Bad Sülze oder an einem unserer Außenstandorte beginnen.
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Heiraten im Amt Recknitz-Trebeltal
folgende Standorte stehen zur Verfügung:
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Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft:
Für Verlobte, die noch nicht verheiratet waren:
Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages vom Standesamt des Geburtsortes
Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsgenehmigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes
Für Verlobte, die bereits verheiratet waren zusätzlich:
Die Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde, sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil
Für Verlobte, die verwitwet sind zusätzlich:
Die Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners
Für Verlobte, die ein gemeinsames Kind haben:
Aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages vom Standesamt des Geburtsorts des Kindes.
Vaterschaftsanerkennung
Sorgerechtsnachweis
Für Verlobte mit einem ausländischen Partner:
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei uns über die erforderlichen Unterlagen.
Kosten
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Gebühren, die in Zusammenhand mit der Anmeldung und Durchführung einer Eheschließung erhoben werden. Die Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie der jeweils gültigen Gebührenordnung. Bitte beachten Sie, dass sich die tatsächlichen Kosten je nach Einzelfall und in Anspruch genommener Leistungen unterscheiden können.
Anmeldung der Eheschließung, Prüfung der Ehevorausetzungen 80,00 €
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten 120,00 €
Gebühr für die Wegstrecke bei Trauungen in den Außenstellen 50,00 €
Eheschließung vor einem anderem als dem für die
Anmeldung zuständigen Standesamt 40,00 €
Eheurkunde 15,00 €
Bescheinigung der Namensführung 15,00 €
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Drum prüfe wer sich ewig bindet, zuvor auch die Rechtsgrundlagen:
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)





