Bebauungspläne Bad Sülze
Bebauungspläne und deren Änderungen
Ein Bebauungsplan (kurz B-Plan) ist ebenfalls ein Instrument der räumlichen Planung. Er enthält die rechtsverbindlichen
Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teils eines Gemeindegebiets und bildet damit die Grundlage für weitere
baurechtlich erforderliche Maßnahmen. Im Bebauungsplan legt eine Stadt, bzw. Gemeinde nach Beschluss des politischen
Gremiums in Form einer Satzung fest, welche die zulässigen und städtebaulich relevanten Nutzungen auf einem Grundstück sind und legt Grenzen in Art und Maß der baulichen Nutzung fest. Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Anders als der Flächennutzungsplan, der eine vorbereitende Bauleitplanung bildet, umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, wie z.B. nur einen Stadtteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen. Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung bezeichnet man gemeinsam als Bauleitplanung.
B-Plan Nr. 1 "Scheunenviertel"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
B-Plan Nr. 2 "Gewerbegebiet an der Rostocker Chaussee"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
B-Plan Nr. 8 "Rosengarten"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
B-Plan Nr. 11 "Kurgarten"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
B-Plan Nr. 14 "Stadtrandsiedlung"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
B-Plan Nr. 16 "Solarpark Bad Sülze II"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
B-Plan Nr. 17 "Wohngebiet Am Haselbusch"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
B-Plan Nr. 18 "Solarpark Bad Sülze II"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung

