Neue Verkehrsregelung in der Innenstadt von Bad Sülze
Das Ordnungsamt informiert
Neue Verkehrsregelung in der Innenstadt von Bad Sülze
Die Stadtvertretung und der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Sülze haben für die Innenstadt von Bad Sülze eine neue Verkehrsregelung beschlossen, sodass ab Dezember die folgende Verkehrsregelung gilt:
- Die Karl-Liebknecht-Straße wird wieder eine Einbahnstraße, Richtungsverlauf Tribseeser Straße.
- Parken wird in den linksseitig markierten Flächen erlaubt.
- Die Kurze Straße wird eine Einbahnstraße in Richtung Markt – in der Kurzen Straße ist „Absolutes Halteverbot“ genauso wie im Straßenbereich „Am Markt“.
- Ab Straßenabschnitt -Gänsemarkt- von der August-Bebel bzw. Salinenstraße kommend besteht „Absolutes Halteverbot“, somit wird auch hier, ab sofort unterbunden, dass auf der Freifläche am Gehweg geparkt wird.
- Im weiteren Richtungsverlauf der Straße kann in den markierten Flächen parken.
- Am Kirchplatz wird das Parken in den markierten Flächen erlaubt.
Bitte beachten Sie besonders die Änderungen der Fahrtrichtungen im Bereich der neuen Einbahnstraßenregelungen.