Wehrführer/in und Stellvertreter/in gesucht

Amt Recknitz-Trebeltal, den 24.11.2022

Wehrführer/in und Stellvertreter/in für die Freiwillige Feuerwehr

Lindholz gesucht

 

Gemäß § 12 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Lindholz wählt die Mitgliederversammlung der Feuerwehr für 6 Jahre den/die Wehrführer/in und seine(m) Stellvertreter/in.

 

Zum Gemeindewehrführer/in und seinem(r) Stellvertreter/in ist wählbar, wer

 

  1. mindestens 4 Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat,
  2. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
  3. die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet hat,
  4. das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

 

Die aktiven Mitglieder machen dem Bürgermeister der Gemeinde Lindholz,

Herrn Kolschewski, Vorschläge zur Wahl des Wehrführer/in und seine(m) Stellvertreter/in.

 

 

Die Wahlvorschläge sind schriftlich bei diesem oder im Ordnungsamt des Amtes

Recknitz-Trebeltal,  Verwaltungsgebäude Tribsees, Karl-Marx-Straße 18

bis zum 20. 1. 2023 mit den Unterschriften von mindestens fünf aktiven Mitgliedern einzureichen.

 

 

gez. Schöning

SB Ordnungsamt