Die Aufstallungspflicht für Geflügel wird auf die Risikogebiete des Landkreises Vorpommern-Rügen beschränkt

Amt Recknitz-Trebeltal, den 12.01.2021

Informationen zur Aufstallpflicht im Amt Recknitz-Trebeltal

 

Mit der aktuellen Allgemeinverfügung Nr. 1/2021 vom 12.1.2021 erlassen vom Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen bleibt die Stallpflicht ab 13.1.2021 nur in den Risikogebieten aufrechterhalten.

Risikogebiet in unserem Amtsbereich und gleichzeitig Aufstallpflicht bleibt bestehen in den Gemeinden:

Bassendorf, Eichenthal, Langsdorf, Nehringen

und der Stadt Bad Sülze.

 

In der Anlage finden Sie die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen.