Vogelgrippe- Aufstallpflicht auch im Amtsbereich Recknitz-Trebeltal

Amt Recknitz-Trebeltal, den 01.12.2020

Vogelgrippe: Aufstallpflicht  auch im Amtsbereich Recknitz-Trebeltal ab 1. November 2020

 

Im Landkreis Vorpommern-Rügen befinden sich viele Rast- und Sammelplätze von Wildvögeln, so dass in diesen Gebieten zum Schutz des Hausgeflügels der Landrat Dr. Stefan Kerth seit dem 1. November 2020 eine Aufstallungspflicht für den gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen für Geflügel angeordnet hat.

Die dazugehörige Allgemeinverfügung finden Sie in unserer Dezemberausgabe des Recknitz-Trebel Kuriers.

Seit dem 1. November 2020 darf Geflügel nur noch entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss gehalten werden.

Geflügelhalter im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen werden aufgefordert, sofern dies noch nicht erfolgt ist, ihre Geflügelhaltung beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen anzuzeigen.

Ein dementsprechendes Formular ist unten abgedruckt, Sie erhalten das Formular aber auch im zuständigen Ordnungsamt, Karl-Marx-Straße 18 in Tribsees.

Weitere Informationen dazu erhalten die Geflügelhalter beim Fachdienst Veterinärwesen unter der Telefonnummer 03831 357/2453.

Des Weiteren sind Geflügelhalter aufgefordert bei erhöhter Zahl an verendeten Tieren über einen Tierarzt eine Erkrankung an Geflügelpest ausschließen zu lassen.

Zudem müssen Geflügelhalter im gesamten Landkreis sicherstellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Widvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

 

Beobachtungsgebiete wegen Geflügelpest

Seit dem 18.11.2020 haben wir in unseren Amtsbereich auch 3 Beobachtungsgebiete wegen der Geflügelpest einrichten müssen. Laut Allgemeinverfügung, erlassen durch den Landtrat Dr. Stefan Kerth, wurden Beobachtungsgebiete festgelegt:

  1. Gemeinde Lindholz                Ortsteile Breesen, Tangrim, Carlsthal
  2. Gemeinde Deyelsdorf             Ortsteile Deyelsdorf, Stubbendorf, Fäsekow, Bassendorf
  3. Gemeinde Grammendorf      Keffenbrink, Dorow, Nehringen, Rodde, Camper

 

Was ist hierbei zu beachten:

Geflügel, das sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – sind Aufzustallen und darf nur entweder in geschlossen Ställen oder  unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss gehalten werden.

  • Die Halter von Geflügel haben unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.
  • Durchführungen von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von geflügel und Federvieh, Eier sowie von Geflügel und Federvieh stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand gebracht werden.
  • Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hoch pathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Halter von Vögeln haben sicherzustellen, dass die Ställe oder sonstige Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur in geeigneter Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles unverzüglich ablegen.

 

Weitere Informationen hierzu erhalten die Geflügelhalter beim Fachdienst Veterinärwesen unter der Telefonnummer 03831 357/2453.

 

Schöning

Sachbearbeiter Ordnungsamt