Informationen der Gemeindewahlbehörde zur Wahlbenachrichtigung/Beantragung von Briefwahlunterlagen

Meldung aus Amt Recknitz-Trebeltal

Informationen der Gemeindewahlbehörde 

zur Wahlbenachrichtigung / Beantragung von Briefwahlunterlagen 

 

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

wir möchten Sie nachfolgend über Änderungen im Zusammenhang mit der möglichen 

Beantragung von Briefwahlunterlagen informieren:

Neuer QR-Code für digitalen Services

Die Amtsverwaltung erweitert den Service rund um die Briefwahl.
Ab der kommenden Landtagswahl am 20. September 2026 enthalten alle Wahlbenachrichtigungskarten zusätzlich einen QR-Code.

So funktioniert es:

  1. Wahlbenachrichtigungskarte per Post erhalten.

  2. QR-Code auf der Rückseite mit dem Smartphone scannen.

  3. Vorausgefüllte Daten im Online-Formular prüfen.

  4. Online-Formular absenden.

  5. Die Briefwahlunterlagen kommen per Post zu Ihnen nach Hause.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  •  Schnelle Beantragung: QR-Code mit dem Smartphone scannen.

  •  Keine Dateneingabe: Ihre persönlichen Daten sind bereits vorausgefüllt.

  •  Zeitsparend: Der Antrag auf Briefwahl dauert nur wenige Sekunden.

  •  Fehlerfrei: Tippfehler bei Namen oder Wahlbezirk werden vermieden.

     

Alternative Wege bleiben bestehen:

Die traditionelle Beantragung per Post (durch Ausfüllen der Karte) oder persönlich im Rathaus ist weiterhin möglich. 
Hierzu ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auszufüllen und an die Wahlbehörde des Amtes Recknitz-Trebeltal zu übergeben. 
Gerne können die Daten zur Beantragung auch per Mail an  gesandt werden. 
Zur Identifizierung des Antragsstellers müssen alle Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen persönlich ausgehändigt oder zeitnah zugesandt. 

Sofern Ihnen die Stimmzettel übergeben wurden, bzw. zugegangen sind, können Sie die Stimmabgabe in einem der Rathäuser direkt vornehmen und die Briefwahlunterlagen in die Wahlurne einwerfen.

Oder Sie erledigen die Stimmabgabe per Briefwahl in Ihrem privaten Umfeld und übermitteln den Wahlbrief der Gemeindewahlbehörde bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag.

 

Tribsees, 24.06.2026                                                                       Gez. Stefanie Timm                                                                                                                                                                              Gemeindewahlleiterin