Wichtige Informationen zur Landratswahl 2025 am 11.05.2025
Landratswahl 2025
Am 11. Mai 2025 findet im Landkreis Vorpommern-Rügen die Landratswahl statt.
Sofern kein Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, findet am 25. Mai
2025 eine Stichwahl statt.
Wahlberechtigt im Amt Recknitz-Trebeltal sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen eine Wohnung im Amtsbereich innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Informationen zur Briefwahl
Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann ab dem 7. April 2025 die Zusendung der Briefwahlunterlagen inkl. Wahlschein beantragen. Wer für die Landratswahl Briefwahlunterlagen beantragt hat, bekommt diese auch im Fall einer Stichwahl automatisch und ohne zusätzlichen Antrag zugeschickt.
Alternativ besteht bis zum 9. Mai 2025, 12:00 Uhr, die Möglichkeit, persönlich das Briefwahlbüro zur Antragstellung aufzusuchen, um die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Auf Wunsch kann auch gleich vor Ort gewählt werden.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Ordnungsamt, Am Markt 1, Bad Sülze und im Einwohnermeldeamt, Karl-Marx-Straße 18, Tribsees.
Unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten ist zu beachten, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum 11. Mai 2025 (Stichwahl 25. Mai 2025), 18:00 Uhr, beim Amt Recknitz-Trebeltal eingegangen sein müssen. Die Briefwahlunterlagen können direkt in den Zentralbriefkasten beim Rathaus in der Stadt Tribsees in der Karl-Marx-Straße 18 oder beim Rathaus Bad Sülze am Markt 1 eingeworfen werden.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Für die Landratswahl sind derzeit alle Wahlvorstände besetzt.
Es werden aber noch einige möglichst erfahrene Wahlhelfer gesucht, die kurzfristig, d. h. auch noch am Wahltag einspringen können. Für die möglicherweise stattfindende Stichwahl werden noch weitere Wahlhelfer benötigt.
Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus sechs bis neun Personen (Wahlvorsteher, Schriftführer, je ein Stellvertreter und Beisitzer). Gemeinsam sorgen Sie am Wahltag in den Wahlräumen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und am Abend für die korrekte und zügige Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten dafür eine nach Funktionen gestaffelte Aufwandsentschädigung. Für die Einweisung in die Aufgaben der Wahlvorstände wird Schulungsmaterial angeboten.
Wichtigste Voraussetzung für diese Tätigkeit ist, dass die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer selbst wahlberechtigt sind, d. h. mindestens 16 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit haben bzw. Unionsbürger sind.
Anmeldungen können per Mail erfolgen: . Wer Fragen hat, meldet sich einfach per E-Mail an oder ruft das Wahlbüro direkt unter Telefon 038229/71-117 bei Frau Maurer an.