Ausschreibung Amtswehrführerwahl
Wahl des Amtswehrführers und des stellvertretenden Amtswehrführers im Amt Recknitz Trebeltal
Entsprechend des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21.Dezember 2015 12 Abs.2 ist wählbar , wer:
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Mindestens 4 Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat
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Die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt
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Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet
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Das 59 Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Interessenten, die diese Voraussetzungen erfüllen, richten ihre Bewerbungen mit den Unterstützungsunterschriften bis zum 12.06.2017 an den Amtsvorsteher des Amtes Recknitz- Trebeltal, Karl- Marx- Straße 18 in 18465 Tribsees. Ein Vordruck kann unter amt@recknitz-trebeltal.de angefordert werden.