Ausschreibung Amtswehrführerwahl

Amt Recknitz-Trebeltal, den 09.05.2017

Wahl des Amtswehrführers und des stellvertretenden Amtswehrführers im Amt Recknitz Trebeltal

Entsprechend des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21.Dezember 2015 12 Abs.2 ist wählbar , wer:

  1. Mindestens 4 Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat

  2. Die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt

  3. Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet

  4. Das 59 Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Interessenten, die diese Voraussetzungen erfüllen, richten ihre Bewerbungen mit den Unterstützungsunterschriften bis zum 12.06.2017 an den Amtsvorsteher des Amtes Recknitz- Trebeltal, Karl- Marx- Straße 18 in 18465 Tribsees. Ein Vordruck kann unter amt@recknitz-trebeltal.de angefordert werden.