Information des Ordnungsamtes

Amt Recknitz-Trebeltal, den 18.05.2016

Sonntags ruht nicht nur der Rasenmäher....................

 

Ratternde Rasenmäher und knatternde Kantenschneider sind in der Gartensaison gefragte Helfer.

Doch wenn die motorbetriebenen Geräte drönen, muss die Nachbarschaft einiges aushalten.

Doch nicht jede Lärmquelle vom Nachbargrundstück muss akzeptiert werden. Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gelten Mindestruhezeiten für 57 Gerätegruppen.

Sie sind in jedem Fall einzuhalten.

So heißt es an Sonn- und Feiertagen:

Geräte wie Rasenmäher,-trimmer, Heckenschere,Laubbläser, Schredder oder Vertikutierer müssen abgeschaltet bleiben !

An Werktagen – auch sonnabends – sind Ruhezeiten von 20. 00 Uhr bis 7. 00 Uhr einzuhalten.

 

Für besonders laute Gartenhelfer wie Freischneider, Grastrimmer oder –kantenschneider, Laubbläser und Laubsauger gelten verschärfte Regeln :

Sie dürfen nach der Geräte- und Maschinenlärmverordnung nur von 9. 00 Uhr bis 13. 00 Uhr und von 15. 00 Uhr bis 17. 00 Uhr betrieben werden.

Lediglich wenn sie das EU – Umweltzeichen tragen, sind sie von dieser Einschränkung ausgenommen.

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Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr in der Frühe

 

Nicht nur Gartengeräte können die Nerven der Nachbarschaft auf die Probe stellen.

Auch Grillpartys sind häufig Auslöser für Streit.

„Von 22 Uhr bis 7 Uhr herrscht Nachtruhe“.

Das heiße aber nicht, dass bis 22 Uhr die Musik hemmungslos laut dröhnen dürfe. Mit Blick auf den Lärm gelte auch hier das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Werden die Ruhezeiten missachtet, sollte man in erster Linie das Gespräch mit dem Nachbar suchen. Am besten sollte man den Nachbar zu sich bitten, damit er nachempfinden kann, wie laut die Geräuche von nebenan zu hören sind.

Ist der Nachbar nicht einsichtig, kann sich der Betroffene an das zuständige Polizeirevier wenden.

 

Schöning

SB allgem. Ordnungsangelegeheiten