Stellvertretene(r) / Wehrführer(in) für die Feuerwehr Eixen gesucht
Stellvertretene(r) / Wehrführer(in) für die
Feuerwehr Eixen gesucht
Gemäß § 12 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Eixen wählt die Mitgliederversammlung der Feuerwehr Eixen für 6 Jahre den stellvertretende(n) Wehrführer(in).
Zum stellvertretende(n) Wehrführer(in) ist wählbar, wer
- mindestens 4 Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat,
- die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
- die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der
Wahl zur Teilnahme verpflichtet hat,
- das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die aktiven Mitglieder machen dem Bürgermeister der Gemeinde Eixen,
Vorschläge zur Wahl des/der stellvertretende(n) Wehrführer(in).
Die Wahlvorschläge sind schriftlich bei diesem oder im Ordnungsamt des
Amtes Recknitz-Trebeltal, Verwaltungsgebäude Tribsees, Karl-Marx-Straße 18
bis zum 22. 6. 2018 mit den Unterschriften von mindestens fünf aktiven Mitgliedern einzureichen.
Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Eixen wird für den
29. 6. 2018 einberufen.
Schöning
SB allgem. Ordnungsangelegenheiten