Wahl des Amtswehrführers und des stellv. Amtswehrführers im Amt Recknitz-Trebeltal

Amt Recknitz-Trebeltal, den 24.04.2018

Wahl des Amtswehrführers und des stellvertretenden Amtswehrführers im Amt Recknitz Trebeltal

Entsprechend des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21.Dezember 2015 12 Abs.2 ist wählbar, wer:

  1. Mindestens 4 Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat

  2. Die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt

  3. Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet

  4. Das 59 Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Interessenten, die diese Voraussetzungen erfüllen, richten ihre Bewerbungen mit den erforderlichen Unterstützungsunterschriften entsprechend der Wahlordnung für die Amtswehrführung und deren Stellvertreter ( Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 9. Dezember 2010) bis zum 09.05.2018 an den Amtsvorsteher des Amtes Recknitz- Trebeltal, Karl- Marx- Straße 18 in 18465 Tribsees.

Für die Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters werden die Wehrführer des Amtes Recknitz Trebeltal zu Dienstag, den 29.05.2018 um 19.00 Uhr in Saal des Rathauses in Tribsees eingeladen.

 

Der Amtsvorsteher